Bei der Kündigung von Ausbildungsverhältnissen gibt es zahlreiche Besonderheiten. Ausbildungsverhältnisse können nach Ablauf der Probezeit nur unter ganz engen Voraussetzungen gekündigt werden. Ebenso ist zu beachten, dass ein Auszubildender, der nach der Ausbildungszeit übernommen wird, eine Vielzahl von Vorteilen beim Kündigungsschutz genießt, auf die der vorliegende Beitrag hinweisen möchte.